Der Papst will nun Geldwäsche über die Vatikanbank verhindern

, von Ekkehart Schmidt

Mit der Einrichtung einer eigenständigen Finanzaufsichtsbehörde und Vorschriften gegen die Geldwäsche will Papst Benedikt XVI weitere Finanzskandale verhindern. Die neuen, vom Papst am 30. Dezember 2010 erlassenen Vorschriften, sollen vom 1. April 2011 an gelten. Die neue „Autorità di Informazione Finanziaria“, die als eine unabhängige und eigenständige Institution im Vatikan gegründet wurde, soll künftig alle Geldströme im Vatikan beaufsichtigen und Geldwäsche oder eine verdeckte Finanzierung von Terrorismus verhindern. Dazu wurde auch ein italienisches Gesetz gegen die Geldwäsche in die vatikanische Gesetzgebung übernommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (31.12.2010). Die neuen Gesetze enthalten Vorschriften über die Identifizierung von Geschäftspartnern, Vorschriften zur Aufbewahrung von Daten und Meldung verdächtiger Geschäfte sowie Strafen für Delikte wie Geldwäsche oder Fälschung von Geld.

Ausdrücklich den Vorschriften unterstellt ist auch das zum Vatikan gehörende 1942 gegründete „Istituto per le Opere di Religione“ (IOR – Institut für Werke der Religion), kurz Vatikanbank genannt. Diese war bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Ermittlungen und Spekulationen über anrüchige Geldgeschäfte. Die Bank war bislang – anders als andere europäische Banken – frei von einer Aufsicht nationaler Behörden und der Notenbank. Italienische Medien berichteten, die Vatikanbank sei auch in jüngerer Vergangenheit zur Geldwäsche von Mafiavermögen benutzt worden. Zudem heißt es in Rom, dass mancher Unternehmer mit einem Konto bei der IOR seine Steuerpflichten umgehen könne. Im Zuge der Finanzkrise war auch der Vatikan 2009 in den Ruf einer illegalen Finanzoase geraten. Daraufhin hatte der Papst den italienischen Bankier Ettore Gotti Tedeschi zum Leiterdes IOR ernannt. Auch ein Finanzabkommen mit der EU wurde unterzeichnet. Es gelang im Frühjahr 2010 jedoch vorerst nicht, erfolgreich mit der OECD über eine Aufnahme in die „weiße Liste“ unverdächtiger Staaten zu verhandeln.

Die bisherigen Gesetzeslücken hat im September 2010 auch die italienische Staatsanwaltschaft ans Licht gebracht. Sie beschlagnahmte insgesamt 23 Millionen Euro, die die Vatikanbank auf Konten bei italienischen Geschäftsbanken deponiert hatte und weiter überweisen wollte. Weil die Vatikanbank keine Angaben über die Begünstigten der Überweisungen machte, gelang es ihr bis heute nicht, die Gelder freizubekommen. Stattdessen ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft gegen diejenigen Personen an der Spitze der Vatikanbank, die italienische Staatsbürger sind – unter anderem Tedeschi. Damit wird auch die bisherige Methode der Bank in Frage gestellt, die Einlagen ihrer Kunden nach außen hin immer als eigene Gelder zu deklarieren. In der Öffentlichkeit gilt die Bank auch deswegen als skandalumwittert, weil sie selbst keine Bilanzen veröffentlicht.