Vier neue EcoPrêts im 1. Halbjahr 2012

, von Ekkehart Schmidt










Da die Energiepreise in jüngster Vergangenheit deutlich angestiegen sind, planen viele Familien den Bau eines energiesparenden Hauses oder wollen die Energieeffizienz ihrer aktuellen Wohnung verbessern. Wenn sie dabei die Kriterien des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur einhalten, können sie Subsidien erhalten. Im Falle eines Kreditbedarfs gibt es seitens der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) im Rahmen der EcoPrêts LOGEMENT (für Neubauten) und ENERGIE (für Sanierungen bestehender Wohnungen) das Angebot einer zusätzlichen Zinsvergünstigung. Wer sich zudem entscheidet, das Bauvorhaben besonders ökologisch und energiesparend umzusetzen, kann über etika die Möglichkeit einer Zinsvergünstigung zusätzlichen zu den bereits vorteilhaften Zinsen der EcoPrêts in Anspruch nehmen.

Seit März 2012 profitieren vier weitere Familien mit Neubau- oder Sanierungswunsch von dieser dreifachen Vergünstigung im Rahmen der EcoPrêts: Christian Goebel die Ehepaare Alberty-Geisbusch sowie Thill-Oe erhielten je einen EcoPrêt LOGEMENT in Höhe von zusammen 711.200 Euro zum Neubau ihrer Wohnhäuser. Das Ehepaar Kasel-Hastert erhielt einen EcoPrêt ENERGIE in Höhe von 50.000 Euro zur Renovierung ihres Hauses.

Zwei weitere Anträge für EcoPrêts LOGEMENT und ENERGIE liegen vor und werden zur Zeit geprüft.

Alle vier Kreditnehmer haben sich für die Nutzung von natürlichen Materialien (Holz, Ton, Zellulose etc.), inklusive aus natürlichen Stoffen hergestellter Materialien (z.B. Fermacell, Pavatex oder Diffutherm) an der Stelle von künstlichen bzw. synthetischen Materialien (Beton, Glaswolle, Styropor, etc.) beim Bau bzw. der Sanierung Ihrer Wohnung entschieden. Sie haben ausserdem bei der Verkleidung eine Isolierstärke gewählt, die eine höherer Energieeffizienz gewährleistet, als das vom Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur verlangte Minimum.

Allgemeine Konditionen der von etika ermöglichten Zinsbonifikation sind: als zulässige Obergrenze für die Zinsreduktion bei Neubauten bei 300.000 Euro (seit Ende 2011) , diejenige für eine Sanierung bei 50.000 Euro , 10 Jahre als Maximaldauer der Zinsreduktion und die Zusendung des Energiezertifikats und detaillierter Rechnungen über die durchgeführten Arbeiten und Materialien.

Artikel vom 1. Oktober 2012