Mit der Einrichtung einer eigenständigen Finanzaufsichtsbehörde und Vorschriften gegen die Geldwäsche will Papst Benedikt XVI weitere Finanzskandale verhindern. Die neuen, vom Papst am 30. Dezember 2010 erlassenen Vorschriften, sollen vom 1. April 2011 an gelten. Die neue „Autorità di Informazione Finanziaria“, die als eine unabhängige und eigenständige Institution im Vatikan gegründet wurde, soll künftig alle Geldströme im Vatikan beaufsichtigen und Geldwäsche oder eine verdeckte Finanzierung von Terrorismus verhindern. Dazu wurde auch ein italienisches Gesetz gegen die Geldwäsche in die vatikanische Gesetzgebung übernommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (31.12.2010). Die neuen Gesetze enthalten Vorschriften über die Identifizierung von Geschäftspartnern, Vorschriften zur Aufbewahrung von Daten und Meldung verdächtiger Geschäfte sowie Strafen für Delikte wie Geldwäsche oder Fälschung von Geld.
Die bisherigen Gesetzeslücken hat im September 2010 auch die italienische Staatsanwaltschaft ans Licht gebracht. Sie beschlagnahmte insgesamt 23 Millionen Euro, die die Vatikanbank auf Konten bei italienischen Geschäftsbanken deponiert hatte und weiter überweisen wollte. Weil die Vatikanbank keine Angaben über die Begünstigten der Überweisungen machte, gelang es ihr bis heute nicht, die Gelder freizubekommen. Stattdessen ermittelt die italienische Staatsanwaltschaft gegen diejenigen Personen an der Spitze der Vatikanbank, die italienische Staatsbürger sind – unter anderem Tedeschi. Damit wird auch die bisherige Methode der Bank in Frage gestellt, die Einlagen ihrer Kunden nach außen hin immer als eigene Gelder zu deklarieren. In der Öffentlichkeit gilt die Bank auch deswegen als skandalumwittert, weil sie selbst keine Bilanzen veröffentlicht.