Angesichts steigender Energiepreise planen viele Familien den Bau eines energiesparenden Hauses oder wollen die Energieeffizienz ihrer aktuellen Wohnung verbessern. Wenn sie dabei die Kriterien des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur einhalten, können sie Subsidien erhalten. Im Falle eines Kreditbedarfs gibt es seitens der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat, Luxembourg (BCEE) im Rahmen der EcoPrêts LOGEMENT (für Neubauten) und ENERGIE (für Sanierungen bestehender Wohnungen) das Angebot einer zusätzlichen Zinsvergünstigung. Wer sich zudem entscheidet, das Bauvorhaben besonders ökologisch und energiesparend umzusetzen, kann über etika die Möglichkeit einer Zinsvergünstigung zusätzlichen zu den bereits vorteilhaften Zinsen der EcoPrêts in Anspruch nehmen.
Seit Sommer 2011 profitieren drei weitere Familien mit Neubau- oder Sanierungswunsch von dieser dreifachen Vergünstigung im Rahmen der EcoPrêts: Florio Dalla Vedova und Valérie Fanuel aus Larochette erhielten im Juli 2011 einen EcoPrêt ENERGIE in Höhe von 50.000 Euro zur Renovierung ihres Hauses. Cheryl Koenig und Jeff Bissen in Dudelange erhielten im September 2011 einen EcoPrêt LOGEMENT in Höhe von 100.000 Euro für den Neubau eines Wohnhauses in Holzrahmenbauweise, der im Februar 2012 abgeschlossen sein soll. Auch Jérome Wolter aus Mertzig erhielt im November 2011 einen EcoPrêt LOGEMENT in Höhe von 100.000 Euro für einen Neubau.
Zwei weitere Anträge für EcoPrêts LOGEMENT liegen vor und werden zur Zeit geprüft.
Alle drei Kreditnehmer haben sich für die Nutzung von natürlichen Materialien (Holz, Ton, Zellulose etc.), inklusive aus natürlichen Stoffen hergestellter Materialien (z.B. Fermacell, Pavatex oder Diffutherm) an der Stelle von künstlichen bzw. synthetischen Materialien (Beton, Glaswolle, Styropor, etc.) beim Bau bzw. der Sanierung Ihrer Wohnung entschieden. Sie haben ausserdem bei der Verkleidung eine Isolierstärke gewählt, die eine höherer Energieeffizienz gewährleistet, als das vom Ministerium für Nachhaltigkeit und Infrastruktur verlangte Minimum.
Allgemeine Konditionen der von etika ermöglichten Zinsbonifikation sind: als zulässige Obergrenze für die Zinsreduktion beider Kredite: 100.000 Euro (diese Obergrenze wird wahrscheinlich erhöht werden), 10 Jahre als Maximaldauer der Zinsreduktion und die Zusendung des Energiezertifikats und detaillierter Rechnungen über die durchgeführten Arbeiten und Materialien.
Artikel vom 6 Dezember 2011, aktualisiert am 18 Dezember 2014