Zu grün, um wahr zu sein …

, von Ekkehart Schmidt

Seit den ersten Finanzkrisen Ende des 19. Jahrhunderts und der Weltwirtschaftskrise 1929 werden Kreditinstitute durch den Staat reguliert. Es geht dabei insbesondere um Vorschriften zur Überwachung von Banken, aber auch Versicherungen. Ziel solcher Regulierungen ist es meist, die Stabilität des Finanzsystems zu verstärken, es kann aber auch sozial- und industriepolitische Motive geben. So entwickelte die Bankenaufsicht nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007/08 mit dem neuen Regelwerk „Basel III“ einen Regulierungsrahmen, um als Lehre aus der Krise die Kapitalausstattung und Liquiditätsvorsorge der Finanzinstitute zu verbessern. Eine Regulierung von und Aufsicht über grüne oder nachhaltige Produkte gab es dagegen nicht.

So begannen Akteure der diesbezüglich schon immer unregulierten Finanzbranche, die Verantwortungslücke selbst zu füllen: 1989 hatte sich eine „Koalition für umweltbewusstes Wirtschaften“ (Ceres) gegründet, die nach der Ölkatastrophe der Exxon Valdez Grundsätze für die Umweltpraktiken von Unternehmen aller Art aufstellte. Diese Fragen wurden in den 1990er-Jahren auch für Investoren wichtig. Im Jahr 2000 rief Ceres daher die Global Reporting Initiative (GRI) ins Leben, um die Offenlegung („Disclosure“) von ESG-Themen durch Unternehmen zu standardisieren.

Um nachhaltige Geldanlagen von herkömmlichen Wertpapieren abzugrenzen, kennzeichnet die Finanzbranche diese mit den sogenannten ESG- oder SRI-Kriterien. ESG steht für eine „angemessene“ Einbeziehung ökologischer, sozialer und governancebezogener Erwägungen bei Investitionsentscheidungen. Angemessen in quantitativer Hinsicht. Damals sprach man zugleich auch von SRI (Social Responsible Investments), einem qualitativen Ansatz. Unser 2009 erschienener Investmentführer basierte auf Letzterem. Der ESG-Ansatz verdrängt ihn jedoch zunehmend.

Beide Konzepte wurden freilich neben oder außerhalb der dominanten klassischen ökonomischen Theorie entwickelt. Denn: Bis heute ignorieren die meisten akademischen Modelle die Frage der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens. Auch die Klimakrise wird ignoriert. Nicht aus bösem Willen, sondern weil sich diese Thematiken kaum in die gängigen Modelle integrieren lassen. Diese wurden im Wesentlichen im 19. und 20. Jahrhundert entwickelt. Die Berücksichtigung der Klima- und Biodiversitätskrisen würde eine vollständige Überarbeitung der Wirtschaftstheorie und vieler damit verbundener Konzepte erfordern: Erwähnt seien nur die Theorie-Bausteine Wirtschaftswachstum, negative Externalitäten, moralisches Risiko, Arbeitsproduktivität, wirtschaftliche Rationalität, Konsummaximierung, soziale Wohlfahrt, Pareto-Optimalität, unsichtbare Hand, Markteffizienz, Nutzenfunktion und vor allem auch der Homo oeconomicus. Letzterer handelt rein nutzenorientiert. Nachhaltiges Denken und Handeln sind für ihn unvernünftig, weil er dadurch keinen in Geld messbaren Gewinn erzielt.

Für Investoren, die nachhaltig handeln möchten, war es schwierig, die bestehenden Konzepte an diese neue Welt multipler ökologischer Krisen anzupassen. Dennoch konnten sie nicht auf die Anpassung der Theorie warten, hatten sie doch schon zur Jahrtausendwende verstanden, dass uns die Zeit davonläuft. ESG und SRI waren daher eher „Notlösungen“ denn umfassende Konzepte.

Kapitalistische Märkte haben keinen eingebauten Mechanismus der Berücksichtigung ökologischer Schäden. Zu deren Begrenzung muss von außen auf das Wirtschaftssystem eingewirkt werden. Dies gelingt nicht schnell genug. Denn es verursacht Kosten, die Unternehmen mit Macht zu verhindern, zu verzögern, zu verwässern versuchen. Am kostengünstigsten ist es, Wandel lediglich zu behaupten, um Zeit zu schinden.

Und es geht darum, Risiken auszuschließen. Die Begriffe „ESG“ und „Risikomanagement“ werden meist in einem Atemzug genannt. Und Letzteres ist deswegen schwierig, weil jeder eine andere Vorstellung von ESG hat und dies daher nur schlecht quantifiziert werden kann – wie die Pandemie-, Kriegs-, Energie- und Cyberrisiken. Nur bei wenigen ESG-Strategien geht es um das Ziel, mit Investments gegen die Klima- und Biodiversitätskrise anzugehen oder die Energiewende zu unterstützen.

Von Exclusion bis Impact Investing

So sind auch Finanzprodukte, bei deren Zusammenstellung man vor allem daran interessiert ist, negative Wirkungen auszuschließen („Exclusion“ bzw. „Negative screening“) oder den „Best-in-Class“-Ansatz verfolgen, lediglich Notlösungen, um „ESG-kompatibel“ zu sein. Sie sind kein Mittel für einen echten Wandel.

Ersterer ist der wohl älteste Anlagegrundsatz. Bei Letzterem werden aus einem großen Anlageuniversum – etwa den 2.500 weltgrößten Konzernen – aus allen Branchen diejenigen Unternehmen ausgewählt, die die besten Nachhaltigkeitsleistungen ihrer Branche erbringen. Der Hauptkritikpunkt dieses Ansatzes ist, dass es so nicht nur die wahren „Leader“, sondern auch Nachzügler ins Portfolio schaffen. Extrem formuliert ist der nachhaltigste Waffenproduzent immer noch ein Waffenproduzent. Gleiches gilt für Frackingunternehmen, Kohlekraftwerke oder Minenbetreiber. Das Portfolio wirkt dann wie eine Mogelpackung – oder wie man heute sagt: „greenwashed“.

Lediglich zwei andere, eher selten verfolgte Anlagegrundsätze sind wirklich sauber: die „Positivauswahl“ und das „Impact Investing“. Hier wird ausschließlich in nachhaltige Unternehmen investiert, um tatsächlich etwas zu bewirken. Manche dieser Fonds werden auch als Themenfonds ausgelegt (zum Beispiel Solarenergie). Die meisten Fonds grüner und nachhaltiger Banken, wie die Triodos Bank oder die GLS Bank, verfolgen diese Ansätze. Bei dem Begriff „positiv“ ist jedoch aufzupassen: Viele konventionelle Akteure benutzen ein „positives Screening“ und betonen dies. Dabei können diese Portfolios auch Unternehmen aus „umstrittenen“ Sektoren wie der Atom- und Gasindustrie umfassen, sofern sie ein starkes ESG-Engagement und das Potenzial zur Verbesserung nachweisen können.

Wer es wirklich ernst meint, investiert auch „aktiv“, das heißt, Asset Manager bringen sich in Gesprächen oder Hauptversammlungen von Unternehmen ein, in denen sie investiert sind.

Zurück zu den heute dominanten ESG-Kriterien: Wer überprüft sie eigentlich? Seit 2017 sind börsennotierte Unternehmen in Europa dazu verpflichtet, regelmäßig Nachhaltigkeitsberichte anzufertigen. Dies geschieht meist im Bilanzanhang, dem sogenannten Lagebericht. Meist haben Rating-Agenturen die Prüfung der ESG-Kriterien übernommen.

Während Regulierungs- und Aufsichtsbehörden im SRI- wie auch im ESG-Segment bis vor Kurzem völlig untätig blieben, stehen sie seit einigen Jahren an der Spitze der ESG-Debatte. Ursächlich dafür sind das phänomenale Wachstum von ESG- und Klimainvestitionen, aber vor allem auch die veränderten Beweggründe. Solange verantwortungsbewusstes Investieren von moralischen Werten bestimmt war, betrafen ESG-Investitionen nur einen kleinen Markt von Anlegern. Heute ist ESG jedoch zu einem Marketingargument geworden, und das Risiko des ESG-Washings und Greenwashings ist sehr hoch geworden.

Aus Regulierungssicht ging es hier zunächst nur um Risiken für Anleger. Zu unterscheiden sind einerseits explizites und absichtliches Greenwashing, andererseits unbeabsichtigtes Greenwashing. Ein Beispiel für Ersteres ist der DWS-Skandal. Unbeabsichtigtes Greenwashing kann durch Fehlinterpretationen oder fehlende Daten entstehen. Zunächst aus Gründen des Verbraucherschutzes versuchen Aufsichtsbehörden, beides zu verhindern.

Ein neuerer Grund für das erstarkte Interesse der Regulierungsbehörden ist der politische Wille, die globale Erwärmung einzudämmen. Das Klimaabkommen von Paris verpflichtete sie 2015 dazu. In der Tat ist die Regulierung der Finanzmärkte sicherlich eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung dieses Ziels. Dem Finanzsektor wird nun eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der globalen Wirtschaft zuteil, aber auch bei den Bemühungen um einen Übergang zu einer gerechten und inklusiveren Wirtschaft und Gesellschaft. Hierbei gehen die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union (EU) seit fünf Jahren sehr konsequent voran.

Artikel vom 4. Januar 2023