Label für die nachhaltige Geldanlage

, von Ekkehart Schmidt

Immer mehr Siegel (engl. "label") sollen Konsument*innen signalisieren, dass es Unterschiede zwischen den Produkten gibt und dass man sich zwischen besseren und schlechteren Produkten entscheiden kann. Uns interessieren hier vor allem in Bezug auf soziale und ökologische Kriterien "bessere" Produkte.

Das Portal "utopia" hat einen Überblick über die Vielfalt der im deutschsprachigen Raum genutzten Siegel für typische Konsumgüter erstellt. In Luxemburg ist in Bezug auf Unternehmen das CSR- oder auch ESR-Label des INDR zu nennen. Das INDR (Institut National pour le Développement durable) bescheinigt damit Unternehmen, ihrer sozialen Verantwortung (Corporate Social Responsibility - CSR bzw. Responsabilité Sociale des Entreprises - RSE) gerecht zu werden. Um es zu erlangen, hat die jeweilige Unternehmensführung in einem freiwilligen Prozess ihren Beitrag dazu nachzuweisen.

Sehr viel weniger Labels gibt es zu Produkten des Finanzmarktes. Das ist erstaunlich, ist doch auch an der Börse die Bedeutung des Nach­haltigkeits­prinzips deutlich gestiegen. Immer mehr Anleger sind auf der Suche nach Ethik- oder Ökofonds, grünen Aktien und ethischen ETFs oder auch schlicht einer Bank, die neben einer Rendite für ihre Produkte auch darauf Wert legt, dass diese möglichst ohne negative soziale und ökologische Folgen erwirtschaftet wurde.

Finanzsiegel sind kompliziert zu erklären und die meisten haben einen grossen Nachteil: Sie wurden von privaten Akteuren ohne externe, öffentliche und also unabhängige Kontrolle erstellt. Sie werden daher vor allem von institutionellen Anlegern genutzt (mehr dazu unten).

Für Privatpersonen dominieren stattdessen Tipps zur nachhaltigen Geldanlage, die oft sehr an der Oberfläche bleiben. Im oben verlinkten Beispiel von finanzen.net heisst es zum Beispiel zunächst ganz einfach: "Wer nachhaltig inve­stieren möchte, soll­te darauf achten, dass sein Kapi­tal nicht in Unternehmen fließt, die der Um­welt scha­den, Rü­stungs­ge­schäfte be­trei­ben oder Menschen aus­beu­ten." Dann wird es im Hinblick auf Ausschlusskriterien konkreter: Man müsse "darauf achten, dass das Kapital nicht in Unternehmen fließt, die Rüstungsgeschäfte betreiben, Waffen pro­duzieren oder Kinder für sich ar­beiten lassen. Ebenfalls sollten Anleger nicht in Kon­zerne investie­ren, die Atom­kraftwerke be­trei­ben, mit Gen­technik Geld verdienen oder in irgend­einer Form Umwelt, Natur und Gesell­schaft scha­den. Auch Tabak­konzerne oder Alko­hol­pro­duzen­ten sollten in einem ’grünen’ Portfolio keine Rolle spielen.

Um die Angebote nach­haltiger Geld­anlagen besser bewerten zu können, um wirkllich grüne Wert­papiere zu erkennen und von "greenwashing"-Produkten zu unterscheiden, ist es hilf­reich, sich zunächst dem Be­griff „Nach­haltig­keit“ anzunähern. Das Nach­hal­tig­keits­prin­zip soll sicherstellen, dass ein System in sei­nen wesent­lichen Eigen­schaf­ten dauer­haft er­halten bleibt (mehr dazu: Bundeszentrale für po­li­ti­sche Bil­dung).

Im Gegensatz zu dem Konzept der Ausschlusskriterien investieren manche Anbieter in Unternehmen, die sich in ihrer eigent­lich umstrittenen Branche vergleichsweise stark um Besserung bemühen. Dieser sogenannte Best-in-Class-Ansatz gilt als Mindest­anforderung für eine nach­haltige Geld­anlage. Dieser Ansatz ist aber aufgrund seiner relativ laschen Maß­stäbe bezüglich Nach­haltig­keit sehr umstritten. Anlegern, die nach wirklich nach­haltigen Finanz­produkten suchen, geht dieser Ansatz nicht weit genug. Dass ein Autobauer nachhaltig sein soll, weil er neben zehn Modellen mit Verbrennungsmotor auch ein E-Fahrzeug anbietet, reicht vielen Anlegern nicht aus.

Um nachhaltige Geldanlagen von herkömmlichen Wertpapieren abzugrenzen, kennzeichnet die Finanzbranche diese mit den sogenannten „ESG“-oder SRI-Kriterien. „ESG“ steht für die angel­sächsischen Be­griffe Environ­ment (Ökologie), Social (Soziales) und Gover­nance (Öko­nomie). Allerdings sind die ESG-Kriterien nicht der Weisheit letzter Schluss, weil die Emittenten die verschiedenen Ebenen unterschiedlich bewerten oder ihre Produkte lediglich eines "ESG-Screenings" unterziehen, am Portfolio nichts ändern, die Produkte nun aber als "ESG-Produkte" anbieten. SRI steht für Socially Responsible Investment.

Auch bei Nachhaltigkeitsberichten, die auf der Basis solcher Kriterien publiziert werden, ist die Gefahr des Greenwashings groß: Wenn das "Reporting" nicht standardisiert ist und man nicht sehen kann, welche Indikatoren (wie z. B. die CO2-Äquivalenz) in der Berichterstattung enthalten sind, können sich Finanzinstitute hinter einer beliebigen Anzahl von Berichtstaktiken verstecken, um grün zu erscheinen, aber nur sehr wenig an substanziellen Informationen liefern.

Schliesslich gibt es noch Finanzprodukte, bei denen aussschließlich in nachhaltige Unternehmen investiert wird (Positivauswahl). Hierbei darf eine Investition lediglich in Unternehmen erfolgen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten oder bestimmte Produktionsverfahren nutzen. Aus nachhaltiger Sicht sind Fonds mit Positivkriterien am ehesten zu empfehlen. Manche Fonds werden auch als Themenfonds ausgelegt (zum Beispiel Wasser oder Solarenergie). Nicht immer orientieren sich diese Themen freilich an ethischen oder ökologischen Fragestellungen ("Wasser" oder "Wasserkraft" kann Staudammbau mit negativen sozialen und ökologischen folgen bedeuten). Aber generell sind Fonds mit Positivauswahl bzw. ökologischen Themen am ehesten zu empfehlen.

Es gibt leider bisher keine ein­heit­liche und ver­bind­liche Definition dafür, wie eine nachhaltige Geld­anlage genau von einer nicht nach­hal­tigen Geld­anlage abzu­grenzen ist. In einem Test, der 2014 von der Verbraucher­zen­trale Bremen und Stiftung Waren­test durchgeführt wurde, gab es nur einen einzigen Aktien­fonds, der kon­sequent alle Pro­blem­bran­chen mied – trotz der relativ strengen ESG-Kriterien. Auch die Stiftung Warentest bewertet in regelmäßigen Abständen auch Ökofonds.

Umso wichtiger für eine Einschätzung von Fonds sind die im Folgenden genannten Finanzlabels. 19 dieser Gütesiegel hat Ökotest 2018 getestet. Mit ernüchterndem Ergebnis: "Nichts als Nebel". Im März 2020 erschien eine französischspragie Studie der französischen Plattform Novethic zur Finance Durable (Kurzerläuterung in französischer Sprache), welche die Labels sehr genau untersucht (Originalfassung der Studie vom Juni 2020).

Finanzlabels im Überblick:

  • Das FNG-Siegel gilt als Qualitätsstandard für nachhaltige Anlagen im deutschsprachigen Raum;
  • Auch das ECOreporter-Siegel hat sich bewährt und etabliert;
  • Das Towards Sustainability-Label für nachhaltige Finanzprodukte zählt mit fast 800 gelabelten Produkten zu den umfassendsten ESG-Labeln in Europa. 2023 wurden mehr als 500 Milliarden EUR nach den Kriterien des Labels verwaltet. Das Gütesiegel wird von einer unabhängigen gemeinnützigen Einrichtung verwaltet und überwacht: der Central Labelling Agency (CLA). 2023 hat es seine Kriterien anhand der urgewald-Datenbanken "Global Coal Exit List" und "Global Oil & Gas Exit List" maßgeblich verschärft. Genutzt werden künftig alle Kennzahlen zur fossilen Expansion von Unternehmen. Ist ein Fonds in Unternehmen investiert, deren kurzfristige Expansion über einen 1,5°C-Pfad hinausgeht, kann er das Nachhaltigkeitssiegel quasi nicht bekommen.
  • Die NGO Financité hat ein Label Finance Solidaire erarbeitet (in französischer Sprache). Es ist hervorgegangen aus dem frz. Label Finansol (1995) und dem 2006 gestarteten (und 2021 neu aufgenommenen) europäischen Projekt Fineurosol: Zunächst entstand 2014 das Label Financité, das dann 2015 mit FairFin vereint worden war.
  • Das belgische Forum Ethibel hat zwei Label entwickelt: Excellence und Pioneer (in englischer Sprache)
  • Novethic, eine Filiale der französischen Staatsbank Caisse des Dépôts hat das Label Greenfin entwickelt;
  • Unser belgischer Partner Financité hat aus zwei Vorgängerlabels jüngst das neue Label Finance solidaire entwiceklt.
  • Auch die belgische Initiative Towards Sustainability hat ein Label for sustainable and socially responsible financial products entwickelt;
  • Das schon vor 30 Jahren entstandene österreichische Umweltzeichen bewertet und zertifiziert grüne Finanzprodukte;
  • Das Nordische Umweltzeichen, auch Nordischer Schwan ist ein Umweltzeichen des Nordischen Ministerrats skandinavischer Länder. Ihr Nordic Swan Ecolabel bewertet Finanzprukte.
  • 2023 wollen Umweltorganisationen wie WWF oder Ecos ein eigenes "grünes" Finanzlabel gründen. Sie wollen mit einer eigenen Taxonomie (siehe unten) "strenge Kriterien" schaffen, damit Finanzinstitute besser einschätzen können, was klimafreundlich ist und was nicht. Konkret sollen nach und nach alle wirtschaftlichen Aktivitäten nach einem Ampel-Prinzip grün, gelb oder rot eingestuft werden. Die Kriterien dafür sollen regelmäßig überprüft werden von einer Gruppe unabhängiger Experten (Quelle: ZDF).
  • Im Vergleich zu diesen Labels ist das luxemburgische Label LuxFLAG (Luxembourg Finance Labelling Agency) dagegen aus unserer Sicht mangels strenger Kriterien nicht zu empfehlen. Es handelt sich um eine 2006 gegründete öffentlich-private gemeinnützige Agentur, die - bei Mitgliedern wie der Bankenvereinigung ABBL oder der Fondsvereinigung ALFI - der Finanzbranche gegenüber nicht wirklich kritisch gegenübersteht. LuxFLAG vergibt sieben thematische Labels für "nachhaltige" Finanzprodukte: Im Juni 2021 hatte LuxFLAG 354 Investmentprodukte gelabelt (Details hier).
  • Das seit 1992 bestehende Eco Label der EU kennzeichnet bislang nur umweltfreundliche Alltagsprodukte, etwa Waschmittel, Windeln oder Lacke. Es soll nun auf Finanzprodukte ausgeweitet werden. Das soll dabei helfen, die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Ein erster Vorschlag wurde im März 2021 vorgestellt. Im April 2022 will die EU die Kriterien endgültig verabschieden. Der Erwerb eines Zertifikates ist für die Produktgeber freiwillig. Adressaten des EU Ecolabels sind Verbraucher, die bei ihrer Entscheidung für ein Anlageprodukt unterstützt werden sollen.Reaktionen: Fondsprofessionell online, Handelsblatt und reclaimfinance.

Ein wichtiger Akteur sind auch Ratingagenturen. Im Bereich Nachhaltigkeit kann die Ratingagentur Vigeo empfohlen werden, die Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit beurteilt. Schliesslich zu nennen ist der von erarbeitete Global Green Finance Index, der nicht Produkte, sondern Finanzplätze bewertet (in englischer Sprache).

Als Fachzeitschrift kann die österreichische Zeitschrift Oeko-Invest empfohlen werden.

Die Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie

Als insgesamt sehr positiv schätzen wir den EU Action Plan on Sustainable Finance und das 2018 begonnene Projekt der Taxonomie ein. Die EU hat damit eine ambitionierte Strategie für nachhaltige Finanzen entwickelt. Ziel ist, Kapitalströme in Richtung ökologische und soziale Investitionen zu lenken.

Finanzprodukte, die in der EU angeboten werden, müssen sich künftig auf eine Taxonomie beziehen. Darunter versteht man ein einheitliches Verfahren oder Modell (Klassifikationsschema), mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert, das heißt in Kategorien oder Klassen (auch Taxa genannt) eingeordnet werden.

Produkte, die sich "grün" nennen wollen, haben dies künftig entsprechend der Taxonomie tun. Ob ein finanzakteur grüne Produkte anbieten will, ist aber freiwillig und es erst einmal auf Obligationen beschränkt. In der Taxonomie zum Thema Umweltschutz/ Klimaschutz werden die Wirtschaftsaktivitäten in drei Kategorien unterteilt:

  • Zero-carbon (Grün: z. B. Aufforstung)
  • Transition (im Vergleich zur Branche niedrigere Treibhausgasemissionen, z. B. bei der Stahlproduktion)
  • Enabling (z. B. Hersteller von Windrädern)

Konkret sind Finanzprodukte gemäß Artikel 8 (Bewerbung ökologischer Merkmale) und Artikel 9 (nachhaltige Investitionen) aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet offenzulegen:

  • Wie und in welchem Ausmaß sie die Taxonomie genutzt haben, um die dem Investment zugrunde liegende Nachhaltigkeit zu bestimmen;
  • Zu welchem Umweltziel das Investment beiträgt und
  • Wie hoch der Taxonomie-kompatible Anteil der Investments ist (Prozentzahl).

Es wird damit keine Pflicht geben, die Taxonomie zu nutzen und auch keinen Mindestprozentsatz an Taxonomie-kompatiblen Investments. Alle anderen Finanzprodukte müssen gemäß folgenden Disclaimer angeben: ‘The investments underlying this financial product do not take into account the EU criteria for environmentally sustainable investments". Mehr dazu beim Verein CRIC und bei der Technical Expert Group der EU.

Die Taxonomie trat Ende 2020 in Kraft, sie ist seit Ende 2022 gültig. Als zivilgesellschaftlicher Akteur haben wir uns an den entsprechenden Konsultationen beteiligt. Als höchst problematisch sehen wir und die NGO "Finanzwende" die jüngste Entscheidung, sich hier fortan von einem Unternehmen beraten zu lassen, das mit Nachhaltigkeit bislang nicht viel am Hut hatte: Von BlackRock, dem weltweit größten Vermögensverwalter.

BlackRock zählt zu den schärfsten Kritikern des EU-Ansatzes für Sustainable Finance und insbesondere seines Eckpfeilers, der Taxonomie-Regelung. Genau dieser schärfste Kritiker soll nun also die EU-Kommission in ihrer Sustainable Finance-Strategie beraten...

Artikel vom 6. März 2020, überarbeitet am 2. August 2023